Die als gemeinnützig anerkannte Erna-Tantzen-Stiftung wird vom Bezirksverband Oldenburg (BVO) verwaltet. Inzwischen werden vom BVO rund 30 selbstständige Stiftungen verwaltet, die ihren Wirkungskreis im Umfeld des ehemaligen alten Landes Oldenburg haben.
Das Vermögen der Stiftung besteht aus 2 Eigentumswohnungen in der Julius-Leber-Straße in Oldenburg und ½ Eigentumsanteil an einer Wohnung in der Kreuzstraße in Oldenburg, Wertpapieren sowie Sparkonten.
Entstehung
Die Stiftung trägt den Namen der im Jahre 2013 mit 92 Jahren verstorbenen Erna Tantzen geb. Siems. In ihren testamentarischen Verfügungen regelte sie neben der Erbeinsetzung von 5 Personen auch die Gründung der „Erna-Tantzen-Stiftung“ als Vermächtnis, die Kinder und Jugendliche, insbesondere Waisen und Halbwaisen unterstützen soll.
Frau Tantzen hat in ihrer Kindheit und Jugend erlebt, wie schwer es ist, ohne Mutter aufzuwachsen. Ihre Mutter verstarb bereits, als sie 1 Jahr alt war. Aus diesem Grund lag ihr das Wohl von Waisenkindern und auch Halbwaisenkindern sehr am Herzen. Mit der Stiftung möchte sie die Hilfe für diese Kinder in den Mittelpunkt stellen.
Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung erfolgte am 12. Juni 2014.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von verwaisten Kindern und Jugendlichen (auch Halbwaisen). Darüber hinaus sollen begabte Kinder und Jugendliche in der Ausbildung unterstützt werden.
GERTRUDENHEIM OLDENBURG
GUT DAUELSBERG
GUT SANNUM
KREISALTENHEIM WILDESHAUSEN
PFLEGEHEIM BLOHERFELDE
PFLEGEHEIM DES OLDENBURGISCHEN GENERALFONDS
PFLEGEHEIM HAUS CHRISTA
SENIORENRESIDENZ HUNDSMÜHLEN
SOLANDIS
SOPHIENSTIFT JEVER
TAGESPFLEGE SOPHIENSTIFT JEVER
TAGESSTÄTTE DELTA UND CAFÉ DELTISSIMA
WAISENSTIFT VAREL – HEILPÄDAGOGISCHE JUGENDHILFE
WOHNGEMEINSCHAFTEN HEIDLOGE
WOHNHEIM BLOHERFELDE
WOHNHEIM FICHTENSTRASSE
WOHNHEIM FRIEDENSTRASSE
DAS WOHNHEIM SANDE
WOHN- UND PFLEGEHEIM SANDERBUSCH