Nach der aktuellen Stiftungssatzung betreibt die Stiftung Einrichtungen für geistig, seelisch oder körperlich behinderte Menschen und verwendet die Erträge, solche zu fördern. Ferner werden Einzelpersonen mit wesentlicher geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung unterstützt. Vorrangig ist wie in der Vergangenheit der Heimbereich.
Entstehung
Im Jahre 1632 übertrug Graf Anton Günther das Klostergut auf einen Fonds, damit es Armen und Bedürftigen als Armen- und Waisenhaus dienen konnte. In den folgenden Jahrhunderten wurde das Kloster für verschiedene Zwecke genutzt, zuletzt als Krankenhaus bzw. Pflegeheim.
Aus wirtschaftlichen Gründen musste die Anlage 1989 verkauft werden. Der Erlös für die Liegenschaft in Blankenburg wurde im großen Teil in zwei neue Heime für Menschen mit seelischer Behinderung und eine Tagesstätte investiert. Der Wille des Stifters wird damit unverändert erfüllt.
Abendmahlskelch der Stiftung Kloster Blankenburg aus dem 14. Jahrhundert. Der Kelch wurde im Jahre 1986 dem Stadtmuseum in Oldenburg als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt.
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen besteht aus den drei Heimen Sophienstift Jever, Wohnheim Fichtenstraße, Wohnheim Sande sowie der Tagesstätte Delta. Hinzu kommt ein Vermögen außerhalb der Heimverwaltung von rund 5,87 Millionen Euro, das sich aus einer Hofstelle, Stückländereien sowie Barvermögen zusammensetzt.
Sophienstift Jever
Wohnheim Fichtenstraße in Delmenhorst
Wohnheim “Am Markt” in Sande
angemietete Tagesstätte DELTA, Delmenhorst
GERTRUDENHEIM OLDENBURG
GUT DAUELSBERG
GUT SANNUM
KREISALTENHEIM WILDESHAUSEN
PFLEGEHEIM BLOHERFELDE
PFLEGEHEIM DES OLDENBURGISCHEN GENERALFONDS
PFLEGEHEIM HAUS CHRISTA
SENIORENRESIDENZ HUNDSMÜHLEN
SOLANDIS
SOPHIENSTIFT JEVER
TAGESPFLEGE SOPHIENSTIFT JEVER
TAGESSTÄTTE DELTA UND CAFÉ DELTISSIMA
WAISENSTIFT VAREL – HEILPÄDAGOGISCHE JUGENDHILFE
WOHNGEMEINSCHAFTEN HEIDLOGE
WOHNHEIM BLOHERFELDE
WOHNHEIM FICHTENSTRASSE
WOHNHEIM FRIEDENSTRASSE
DAS WOHNHEIM SANDE
WOHN- UND PFLEGEHEIM SANDERBUSCH