Die Zentrale Pflegesatzstelle „Altenhilfe“ wurde 1986 eingerichtet, um örtliche Träger der Sozialhilfe fachlich zu beraten und zu unterstützen. Derzeit nehmen folgende Kommunen die Leistungen der o.g. Stelle in Anspruch:
- Landkreis Ammerland
- Landkreis Aurich
- Landkreis Cloppenburg
- Landkreis Cuxhaven
- Landkreis Friesland
- Landkreis Leer
- Landkreis Oldenburg
- Landkreis Vechta
- Landkreis Wesermarsch
- Landkreis Wittmund
- Stadt Emden
- Stadt Oldenburg
- Stadt Wilhelmshaven
- Stadt Delmenhorst
- Stadt Lingen
- Landkreis Emsland
- Landkreis Harburg
- Landkreis Stade
Aufgabenschwerpunkte sind:
- Betriebswirtschaftliche Auswertung der Leistungsentgeltkalkulationen (einschließlich Investitionsfolgekosten) von stationären und teilstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen, die durch den Abschluss eines Versorgungsvertrages gem. § 72 SGB XII zugelassen sind. Grundlage für die Prüfung ist das SGB XI und XII in Verbindung mit dem Landesrahmenvertrag gem. § 75 SGB XI und dem SGB XII.
- Leistungsbeschreibungen für stationäre und teilstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der zu vereinbarenden Leistungen nach dem SGB XI und dem SGB XII auf Plausibilität und Angemessenheit zu überprüfen.
- Fachliche Beratung der genannten Sozialhilfeträger hinsichtlich Leistungs- und Entgeltangelegenheiten, Mitwirkung bei Schiedsstellenverfahren.
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungs- und Entgeltverhandlungen.