Die Zentrale Pflegesatzstelle „Jugendhilfe“ wurde 1996 eingerichtet, um örtliche Träger der Jugendhilfe bei der Einführung der neuen Entgeltfinanzierung für Jugendhilfeleistungen fachlich zu beraten und zu unterstützen. Die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Leistungen der Pflegesatzstelle derzeit in Anspruch:
Seit 01.01.1999 sind gemäß SGB VIII Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abzuschließen. Daraus ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte:
GERTRUDENHEIM OLDENBURG
GUT DAUELSBERG
GUT SANNUM
KREISALTENHEIM WILDESHAUSEN
PFLEGEHEIM BLOHERFELDE
PFLEGEHEIM DES OLDENBURGISCHEN GENERALFONDS
PFLEGEHEIM HAUS CHRISTA
SENIORENRESIDENZ HUNDSMÜHLEN
SOLANDIS
SOPHIENSTIFT JEVER
TAGESPFLEGE SOPHIENSTIFT JEVER
TAGESSTÄTTE DELTA UND CAFÉ DELTISSIMA
WAISENSTIFT VAREL – HEILPÄDAGOGISCHE JUGENDHILFE
WOHNGEMEINSCHAFTEN HEIDLOGE
WOHNHEIM BLOHERFELDE
WOHNHEIM FICHTENSTRASSE
WOHNHEIM FRIEDENSTRASSE
DAS WOHNHEIM SANDE
WOHN- UND PFLEGEHEIM SANDERBUSCH