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Zentrale Pflegesatzstelle Jugendhilfe

Die Zentrale Pflegesatzstelle „Jugendhilfe“ wurde 1996 eingerichtet, um örtliche Träger der Jugendhilfe bei der Einführung der neuen Entgeltfinanzierung für Jugendhilfeleistungen fachlich zu beraten und zu unterstützen. Die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Leistungen der Pflegesatzstelle derzeit in Anspruch:

  • Landkreis Ammerland
  • Landkreis Aurich
  • Landkreis Cloppenburg
  • Landkreis Emsland
  • Landkreis Friesland
  • Landkreis Grafschaft-Bentheim
  • Landkreis Leer
  • Landkreis Oldenburg
  • Landkreis Vechta
  • Landkreis Wesermarsch
  • Landkreis Wittmund
  • Stadt Delmenhorst
  • Stadt Emden
  • Stadt Lingen
  • Stadt Oldenburg
  • Stadt Wilhelmshaven

Seit 01.01.1999 sind gemäß SGB VIII Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abzuschließen. Daraus ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Betriebswirtschaftliche Auswertung der Entgeltkalkulationen von Jugendhilfeeinrichtungen, die stationäre und teilstationäre Leistungen nach SGB VIII erbringen. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der §§ 78 a – g SGB VIII i. V. m. dem Niedersächsischen Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII.
  • Beurteilung von Leistungsangeboten für Jugendhilfeangebote auf Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit unter Berücksichtigung der kalkulierten Entgelte. Desweiteren Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungs- und Entgeltverhandlungen.
  • Fachliche Beratung und Unterstützung der Jugendhilfeträger in unterschiedlichen Leistungs- und Entgeltangelegenheiten (beispielsweise Berechnung von Fachleistungsstunden, Mitwirkung bei Schiedsstellenverfahren).