Eingliederungshilfe: Wohnen und Betreuung nach SGB IX
Der Wohnbereich „Leuchtturm“, Eingliederungshilfe nach SGB IX, besteht aus einem Bereich mit insgesamt 22 Plätzen. Diese werden angeboten innerhalb von vier Wohngruppen und einer Wohntrainingsgruppe mit zwei Plätzen.
Die Vision des Lebens auf dem Wohnbereich „Leuchtturm“ ist es, Bewohnerinnen und Bewohner zu befähigen, Kompetenzen für das Leben in weiterführenden niedrigschwelligen Wohnformen oder einer eigenen Wohnung zu erwerben.
Regelmäßige Visiten eines Allgemeinmediziners sowie eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie gewährleisten die medizinische Versorgung. Weitere Fachärzte in der Region stehen bei Bedarf zur Verfügung.
