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Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche werden …

  • durch die Aufklärung über ihre Rechte
  • in regelmäßigen Gruppengesprächen u.a. an der Aushandlung von Gruppenregeln und individuellen Regeln des Alltages
  • über die Regelung von Konsequenzen bei der Nichteinhaltung von Verabredungen/ Absprachen
  • regelmäßige und kontinuierliche Informationen (Transparenz)
  • als Experten in eigenen Angelegenheiten
  • an der Reflexion ihres Lebens- und Betreuungsalltages
  • an Familiengesprächen
  • an Hilfeplangesprächen
  • an der Gestaltung ihres Zimmers
  • an der Gestaltung der Wohngruppe
  • des Bekleidungseinkaufes
  • an der Freizeitgestaltung
  • durch Mitteilung von Essenswünschen
  • an der Realisierung ihrer Privatsphäre

… aktiv beteiligt und motiviert, sich auch für ihre Bedürfnisse und Ziele einzusetzen.

Delegiertenkonferenz mit der Einrichtungsleitung

  • In jeder Wohngruppe wählen die Kinder und Jugendlichen einen Delegierten und einen Vertreter.
  • In geheimer und unbeeinflussbarer Wahl (zwei Wahlgänge, dokumentiert durch ein Wahlprotokoll – abzugeben bei der Leitung) setzt sich dieses Gremium zusammen.
  • Die Delegierten, als gewählte Gruppenvertreter, können im Rahmen der Kinderkonferenz mit der Leitung ihre Anliegen, Wünsche und Probleme besprechen.
  • Alle zwei Monate wird von der Einrichtungsleitung zu dieser Besprechung eingeladen.

Ursprünglich bedeutet ‚Partizipation‘, das aus dem Lateinischen stammt, nicht mehr und nicht weniger als ‚teilnehmen, Anteil haben‘. Die heutige Verwendung des Begriffs in der Fachsprache beinhaltet mehr: nämlich mitwirken, mitgestalten, mitbestimmen. Das Waisenstift Varel fördert aktiv eine Mitgestaltung und Mitbestimmung durch die Kinder und Jugendlichen (§8 SGB VIII). Die Beteiligung wird, unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Fähigkeiten, in alltäglichen Abläufen, pädagogisch-therapeutischen und schulischen Maßnahmen umgesetzt. Der professionelle pädagogische Umgang mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen erfordert, dass sich Kinder und Erwachsene mit ihnen auseinandersetzen. Denn wer seine Rechte und Möglichkeiten nicht kennt, kann sie nur schwer wahrnehmen. Die Mitbestimmung und Selbstverwaltung wird über konkrete Entwicklungsmöglichkeiten gefördert.

Die Mädchen und Jungen haben jederzeit Zugangsrecht zur Einrichtungsleitung, pädagogischen Leitung, zu den Kinderschutzbeauftragten innerhalb der Einrichtung, Jugendamt, Eltern oder anderen für sie wichtige Vertrauenspersonen. Außerdem werden sie über entsprechende Nottelefone und Beratungsstellen immer wieder neu informiert. Alle Betreuten haben das Recht, ungestört das Gruppentelefon zu benutzen.