Unsere Hilfen setzen die im Sozialgesetzbuch IX genannten Aufgaben der Eingliederungshilfe um. Im Vordergrund stehen alle Maßnahmen, die eine soziale Eingliederung von Menschen mit seelischer Behinderung in die Gesellschaft fördern. Diese Hilfen (Ambulant Betreutes Wohnen) können unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse vom zuständigen Sozialhilfeträger Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt genehmigt und bezahlt oder im Rahmen des Persönlichen Budgets in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Selbstzahler können die Leistung durch eine Vereinbarung mit der Solandis erhalten.