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Aufnahmekriterien

Aufgenommen werden gerontopsychiatrisch erkrankte Menschen im Sinne des § 14 SGB XI:

  • die wegen Art und Schwere der Behinderung so beeinträchtigt sind, dass sie nicht nur vorübergehend der Pflege und Betreuung in einer stationären Einrichtung bedürfen,
  • in der Regel zuvor eine klinische-stationäre Betreuung in einer psychiatrischen Klinik durchlaufen haben oder nach Urteil des sozialpsychiatrischen Dienstes eines Gesundheitsamtes der Heimbetreuung bedürfen,
  • eine mittelschwere bis schwere Demenz aufweisen (Attest vom Facharzt notwendig)
  • im Leitsymptom nicht suchtkrank sind,
  • im überwiegenden Umfang pflegebedürftig sind und/oder
  • nach ärztllichem Urteil bzw. Entscheidung des zuständigen Sozialversicherungsträgers bei Aufnahme, nicht, nicht mehr oder noch nicht medizinisch/beruflich (teil)stationär rehabilitationsfähig oder -bedürftig sind.