
Die Zentrale Pflegesatzstelle „Jugendhilfe“ wurde 1996 eingerichtet, um örtliche Träger der Jugendhilfe bei der Einführung der neuen Entgeltfinanzierung für Jugendhilfeleistungen fachlich zu beraten und zu unterstützen. Die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Leistungen der Pflegesatzstelle derzeit in Anspruch:
Seit 01.01.1999 sind gemäß SGB VIII Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abzuschließen. Daraus ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte:
Die Zentrale Pflegesatzstelle „Jugendhilfe“ wurde 1996 eingerichtet, um örtliche Träger der Jugendhilfe bei der Einführung der neuen Entgeltfinanzierung für Jugendhilfeleistungen fachlich zu beraten und zu unterstützen. Die folgenden Landkreise und kreisfreien Städte nehmen die Leistungen der Pflegesatzstelle derzeit in Anspruch:
Seit 01.01.1999 sind gemäß SGB VIII Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen abzuschließen. Daraus ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte: