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Neuerungen des BTHG für die gesetzliche Betreuung

Das BTHG als Meilenstein auf dem Weg zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Hilfebedarf befindet sich aktuell in der dritten Reformstufe.

Das Antragsverfahren zur Beanspruchung fördernder Leistungen wird damit grundlegend verändert.

Über diese Veränderungen und notwendigen Arbeitsschritte wurden die gesetzlichen Betreuungen der Bewohnerinnen und Bewohner aller BVO Einrichtungen in der Mehrzweckhalle des Gertrudenheims Oldenburg umfassend informiert. Die zur Hand gegebene Checkliste hilft bei der Bearbeitung im neuen Antragsverfahren und wurde gern angenommen.