Die Zentrale Pflegesatzstelle „Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche“ wurde eingerichtet, um örtliche Träger der Sozialhilfe fachlich zu beraten und zu unterstützen. Derzeit nehmen folgende Kommunen die Leistungen der o.g. Stelle in Anspruch:
- Landkreis Ammerland
- Landkreis Aurich
- Landkreis Cloppenburg
- Landkreis Emsland
- Landkreis Friesland
- Landkreis Grafschaft Bentheim
- Landkreis Leer
- Landkreis Oldenburg
- Landkreis Vechta
- Landkreis Wesermarsch
- Landkreis Wittmund
- Stadt Delmenhorst
- Stadt Emden
- Stadt Oldenburg
- Stadt Wilhelmshaven
Die Aufgabenschwerpunkte sind:
- Betriebswirtschaftliche Auswertung der Leistungsentgeltkalkulationen (einschließlich Investitionsfolgekosten) von Angeboten und Einrichtungen Eingliederungshilfe unter 18 Kinder/Jugendlichen.
Grundlage für die Prüfung der Plausibilität und der Angemessenheit sind:
- das SGB IX und XII in Verbindung mit dem Niedersächsischer Landesrahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG (inkl. den Fortführungsverträgen LRV I und II sowie dem Ergänzungsvertrag (III. Vertrag),
- der Übergangsvereinbarung für Kinder und Jugendliche zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Niedersachsen ab dem 01.01.2020 und
- auf den vorgenannten Grundlagen geschlossene Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen mit Vertragsregelungen im Sinne der §§ 123 ff SGB IX.
- Die betriebswirtschaftliche Vorbereitung, Durchführung/Begleitung und Nachbereitung von Leistungs- und Entgeltverhandlungen.
- Fachliche Beratung der genannten Sozialhilfeträger hinsichtlich Leistungs- und Entgeltangelegenheiten,
- Mitwirkung bei Schiedsstellenverfahren