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Serviceleistungen

Als Ergänzung zu den Leistungen, die ein gesetzlicher Betreuer im Rahmen seiner Zuständigkeiten erbringt, bietet das Wohnheim Bloherfelde seinen Bewohnerinnen und Bewohnern einen kleinen Katalog an Serviceleistungen an, welche dazu dienen sollen, eine größtmögliche Eigenständigkeit der Betreuten zu fördern:

  • Vorhaltung und Abrechnung einer Verwahrgeldbuchhaltung: Die dem Bewohner/der Bewohnerin zur Verfügung stehenden Bargeldbeträge können auf einem sog. Bewohnerkonto hinterlegt und vom Bewohner/in entweder 1x wöchentlich oder 1x monatlich abgeholt werden.Beantragung und Abrechnung von Bekleidungsbeihilfe
  • Unterstützung bei jeglicher Korrespondenz, egal ob Angehörige, Behörden & Institutionen, Betreuer/in oder ähnliches
  • Unterstützung oder Übernahme bei der Beantragung von Krankenversichertenkarten, Personalausweisen oder Schwerbehindertenausweisen.
  • Unterstützung oder Übernahme bei der Beantragung der Rundfunkgebührenbefreiung
  • Unterstützung oder Übernahme bei der Beantragung der Zuzahlungspflicht für Medikamente
  • Unterstützung oder Übernahme bei der Beantragung der Verlängerung von Kostenanerkenntnissen und Erstellen von Entwicklungsberichten

Die oben genannten Leistungen sind natürlich denen der gesetzlichen Betreuer/in nachrangig, soll heißen, sofern eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist, liegt die Zuständigkeit auch weiterhin dort.

Auch hier gilt der Grundsatz: So wenig Hilfe wie möglich und so viel wie nötig. Alle oben genannten Leistungen werden in Zusammenarbeit mit den Betreuten erbracht, sofern die persönliche Situation es zulässt.