Als Ergänzung zu den Leistungen, die ein gesetzlicher Betreuer im Rahmen seiner Zuständigkeiten erbringt, bietet das Wohnheim Bloherfelde seinen Bewohnerinnen und Bewohnern einen kleinen Katalog an Serviceleistungen an, welche dazu dienen sollen, eine größtmögliche Eigenständigkeit der Betreuten zu fördern:
Die oben genannten Leistungen sind natürlich denen der gesetzlichen Betreuer/in nachrangig, soll heißen, sofern eine gesetzliche Betreuung eingerichtet ist, liegt die Zuständigkeit auch weiterhin dort.
Auch hier gilt der Grundsatz: So wenig Hilfe wie möglich und so viel wie nötig. Alle oben genannten Leistungen werden in Zusammenarbeit mit den Betreuten erbracht, sofern die persönliche Situation es zulässt.