

In unserer Einrichtung können volljährige, wesentlich seelisch behinderte Menschen aufgenommen werden, die
Wir können ferner nur Personen betreuen, die bei Aufnahme keine vorrangigen Ansprüche auf Rehabilitation bzw. sonstige Leistungsansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (gesetzliche Kranken/ Rentenversicherungen etc.) haben.
Mehrfachbehinderte können nur dann aufgenommen werden, wenn eine wesentliche seelische Behinderung innerhalb des Gesamtbehinderungsbildes im Vordergrund steht. Die Aufnahme in unsere Einrichtung erfolgt in der Regel auf unbestimmte Zeit. Unter Beachtung des Grundsatzes der orts- und familiennahen Versorgung betreuen wir vorrangig Menschen aus der Stadt und dem Landkreis Oldenburg; danach Erkrankte aus dem übrigen Verbandsgebiet des Bezirksverbandes Oldenburg (Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Vechta, Wesermarsch und Friesland sowie die Städte Delmenhorst und Wilhelmshaven). Das Wahlrecht der Hilfesuchenden bleibt hiervon unberührt. Um bestmöglich klären zu können, welche Einrichtung für Hilfesuchende geeignet ist, wird bei einer Aufnahmeanfrage ein Aufnahmeverfahren eingeleitet. Die Klärung erfolgt anhand medizinischer und/oder anderer geeigneter Unterlagen und in persönlichen Gesprächen mit der/dem potentiellen Bewohner/in, dem gesetzlichen Betreuer und/oder Angehörigen. Für Hilfesuchende, die an einem Einzug in unsere Einrichtung interessiert sind, bieten wir zusätzlich die Möglichkeit eines unentgeltlichen „Schnuppertages“. Nach dem Erstkontakt, d.h., nach der Besichtigung und einem ersten Informationsgespräch, können Interessierte einen ganzen Tag in unserem Haus verbringen und so einen Eindruck vom Tagesablauf, den Anforderungen und der Atmosphäre gewinnen. Unsere Mitarbeitenden erhalten umgekehrt Entscheidungshilfen darüber, ob der Hilfesuchende in unserer Einrichtung tatsächlich die Hilfe bekommen kann, die er benötigt. Dieser Schnuppertag ist für beide Seiten unverbindlich.