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Kosten des Aufenthaltes

Die Frage nach den Kosten des Aufenthaltes im Wohnheim Bloherfelde ist nicht sehr einfach zu beantworten – leider. Ähnlich wie man es im Alten- und Pflegebereich kennt, gibt es auch in der Eingliederungshilfe “Pflegestufen”. Diese Pflegestufen haben indes einen anderen Namen: “Hilfebedarfsgruppen”. In der Eingliederungshilfe gibt es genau drei Hilfebedarfsgruppen (HBG): HBG 1, HBG 2 und HBG 3.

Je nachdem in welcher Hilfebedarfsgruppe sich der Bewohner oder die Bewohnerin befindet, ist auch der Pflegesatz unterschiedlich hoch: Am niedrigsten ist er in der HBG 1 (geringer Hilfebedarf) und am höchsten ist er in der HBG 3 (höchster Hilfebedarf).

Im Prinzip muss jeder Bewohner bzw. jede Bewohnerin für die Kosten, die für die Unterbringung in der Einrichtung entstehen, selbst aufkommen. Wer also über Vermögen verfügt, trägt die Kosten selbst. Wer unter der Vermögensfreigrenze liegt (derzeit 2600 €), kann Unterstützung beim zuständigen Sozialhilfeträger bekommen und die Übernahme der Kosten beantragen.

Wenn Sie detaillierte Informationen zu den jeweils gültigen Pflegesätzen des Wohnheimes Bloherfelde haben möchten, so können Sie sich entsprechend bei den dafür zuständigen Behörden informieren.