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Erna-Tantzen-Stiftung

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von verwaisten Kindern und Jugendlichen (auch Halbwaisen).

Die als gemeinnützig anerkannte Erna-Tantzen-Stiftung verfolgt seit dem Jahre 2014 das Ziel, verwaiste Kinder und Jugendliche (auch Halbwaisen) zu unterstützen. Darüber hinaus sollen begabte Kinder und Jugendliche in der Ausbildung unterstützt werden.

Entstehung

Die Stiftung trägt den Namen der im Jahre 2013 mit 92 Jahren verstorbenen Erna Tantzen geb. Siems. In ihren testamentarischen Verfügungen regelte sie neben der Erbeinsetzung von 5 Personen auch die Gründung der „Erna-Tantzen-Stiftung“ als Vermächtnis, die Kinder und Jugendliche, insbesondere Waisen und Halbwaisen unterstützen soll.

Frau Tantzen hat in ihrer Kindheit und Jugend erlebt, wie schwer es ist, ohne Mutter aufzuwachsen. Ihre Mutter verstarb bereits, als sie 1 Jahr alt war. Aus diesem Grund lag ihr das Wohl von Waisenkindern und auch Halbwaisenkindern sehr am Herzen. Mit der Stiftung möchte sie die Hilfe für diese Kinder in den Mittelpunkt stellen.

Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung erfolgte am 12. Juni 2014.

Stiftungsvermögen

Das Vermögen der Stiftung besteht aus 2 Eigentumswohnungen in der Julius-Leber-Straße in Oldenburg und ½ Eigentumsanteil an einer Wohnung in der Kreuzstraße in Oldenburg, Wertpapieren sowie Sparkonten.

Stiftungsverwaltung

Joachim Gruben

T (0441) 218 95 – 751

F (0441) 218 95 – 752

joachim.gruben@bvo.de

Ihre Unterstützung

Wenn Sie diese Stiftung unterstützen möchten, nutzen Sie gerne unser Formular, um uns Ihre Kontaktdaten zu senden. Wir werden uns bei Ihnen zurückmelden und die Möglichkeiten und den Ablauf besprechen.

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