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Sudenscher Fonds

Förderung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche; nachrangig können Einrichtungen der Jugendbildung gefördert werden.

Der Zweck der Stiftung liegt in der Förderung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie in der Förderung von Krankenhäusern, vor allem im kulturellen Bereich. Zudem können nachrangig Einrichtungen der Jugendbildung gefördert werden.

Entstehung

Der am 16. September 1853 verstorbene Geheime Staatsrat Suden traf in seinem Privattestament u. a. folgende Bestimmung:

„Es ist mein Wunsch, ein Andenken… zurückzulassen und so vermache ich dem Generaldirectorio des Armenwesens in Oldenburg die Summe von 14.000, — Thalern Courant, um dieselben sicher anzulegen und die Zinsen zu einem bestimmten milden Zwecke zu verwenden.

Es hat mir früher oft nötig geschienen, dass die zu Blankenburg bestehende Anstalt für Geistesverwirrte und Gemütskranke einer gründlichen Reform unterzogen werde; sollte ein solches Bedürfnis noch gegenwärtig stattfinden, so würde es mir nicht unangemessen scheinen wenn dem gedachten Capitale eine solche Bestimmung gegeben würde.

Wäre aber der Fall, dass ein solches Bedürfnis überhaupt nicht, oder doch nicht in vorausgesetzter Art stattfinde, so könnte das fragliche Kapital dem Peter-Friedrich-Ludwig-Krankenhaus zu Oldenburg ganz oder teilweise überwiesen werden.

Ich überlasse die Entscheidung hierüber, oder eine andere angemessene Bestimmung ganz dem Ermessen des gedachten Generaldirectoriums zu Oldenburg.“

Im Jahre 1991 wurde beschlossen, den Sudenschen Fonds mit dem Jubiläumsfonds vom 12. April 1881 zusammenzulegen. Die so entstandene Stiftung führt den Namen „Sudenscher Fonds“.

Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen besteht aus Barvermögen.

Stiftungsverwaltung

Joachim Gruben

T (0441) 218 95 – 751

F (0441) 218 95 – 752

joachim.gruben@bvo.de

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