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Waisenstift Varel

Stiftungszweck ist die heilpädagogische Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Angeschlossen ist eine Sonderschule für Erziehungshilfe.

1671 gründete Reichsgraf Anton I. von Aldenburg das Waisenstift Varel, eine damals einzigartige Einrichtung im deutschsprachigen Raum. Seitdem kümmert man sich hier unterbrochen darum, benachteiligte und beeinträchtigte junge Menschen zu versorgen, zu betreuen und ihre Entwicklungschancen zu verbessern.

Der Stiftungszweck besteht auch heute darin, die heilpädagogische Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu sichern. Die Stiftung hat 62 stationäre Plätze und 10 teilstationäre Plätze in einer Tagesgruppe. Sie bietet Familienhilfen sowie ambulante Hilfen. Die Schule ist für 56 Kinder und Jugendliche entwickelt. Wenn es heute auch nicht mehr um die Sicherung des Lebensunterhaltes der Waisen geht, so ist die Stiftung doch unverändert für junge Menschen tätig, die auf Hilfen angewiesen sind.

Der Wille der Stifter gilt ununterbrochen seit nunmehr über 351 Jahren.

Entstehung

Da Graf Anton Günther keine anderen Leibeserben hatte, strebte er danach, seinen einzigen Sohn zu seinem legitimen Nachfolger zu machen. Anton I. erhielt von seinem Vater das Amt Varel, die Vogtei Jade und die Herrlichkeit Kniphausen und erbte das väterliche Privatvermögen. Die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst aber fielen mit dem Tode Anton Günthers an die dänische Krone. Nachdem Anton I. von Aldenburg Stadthalter geworden war, stiftete er ein Waisenhaus für sein Herrschaftsgebiet.

Denkmal von nationalem Rang

Das Altgebäude ist anerkanntes Denkmal von nationalem Rang. In den Jahren 1996 bis 2000 wurde es grundsaniert.

Förderkreis für das Waisenstift Varel e.V.

Die Grundsanierung wurde mit starkem finanziellem Engagement vom Förderkreis für das Waisenstift Varel e. V. unterstützt.

Stiftungsverwaltung

Joachim Gruben

T (0441) 218 95 – 751

F (0441) 218 95 – 752

joachim.gruben@bvo.de

Ihre Unterstützung

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