Die Stiftung hat den Zweck, die Bewohnenden des Pflegeheimes Bloherfelde in Oldenburg mit Sach- oder Betreuungsleistungen, die nicht über den Pflegesatz finanziert werden können, zu unterstützen. Sollten die Erträge für den vorgenannten Zweck einmal nicht zu verwenden sein, kann im gleichen Sinne eine Unterstützung für die Bewohnenden des benachbarten Wohnheimes Bloherfelde gewährt werden. Beide Einrichtungen betreuen den gleichen Personenkreis, leisten ihre Hilfe im Verbundsystem und haben denselben Träger.
Entstehung
Die am 5. Januar 2003 verstorbene Waltraud Klara Christel vermachte mit ihrem Testament vom 14. Mai 1998 dem Bezirksverband Oldenburg zwei Drittel ihres Nachlasses. Die Verfügung war mit der Auflage verbunden, die Mittel so zu verwenden, dass sie den Bewohnenden des Pflegeheimes Bloherfelde, Schramperweg 108, in Oldenburg zugutekommen – speziell für Sach- und Betreuungsleistungen, die nicht über den Pflegesatz finanziert werden können.
Um den Verwendungszweck dauerhaft zu sichern, hat der Verbandsausschuss des Bezirksverbandes Oldenburg auf seiner Sitzung am 26. August 2003 beschlossen, eine Stiftung zu gründen und dieser Stiftung den Namen Waltraud-Christel-Stiftung zu geben.
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen besteht aus Barvermögen.