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1924 – 1937

Die Anfänge des Landesfürsorgeverbandes Oldenburg in der Weimarer Republik

Der Landesfürsorgeverband Oldenburg wurde im Rahmen der Fürsorgegesetzgebung der Weimarer Republik gegründet, als Wohlfahrtspolitik zur Staatsaufgabe erklärt wurde. Die Reichsfürsorgepflichtverordnung (RFV) von 1924 schuf erstmals einen einheitlichen Rahmen für die öffentliche Fürsorge im Deutschen Reich. Die Zuständigkeit wurde auf Landes- und Bezirksfürsorgeverbände übertragen, um die bisherige Zersplitterung der Fürsorge zu überwinden. Die Aufgaben umfassten insbesondere die Versorgung von Kriegsopfern, Sozialrentnern, Minderjährigen und Bedürftigen. Zentrales Prinzip war die Hilfe zur Selbsthilfe, ergänzt durch Leistungen wie Krankenhilfe und Unterstützung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Oldenburg, als eines der kleinen Länder im Deutschen Reich, setzte diese Vorgaben durch ein eigenes Landesgesetz um. Aufgrund der besonderen geografischen Struktur mit den Landesteilen Oldenburg, Lübeck und Birkenfeld fungierte der Landesteil Oldenburg selbst als Landesfürsorgeverband.

Die Einführung eines geregelten Finanzausgleichs durch die Reichssteuerreform von 1920 sicherte die finanzielle Grundlage der Fürsorge. Kreise und Städte übernahmen ab 1924 als Bezirksfürsorgeverbände die Verantwortung für die Umsetzung vor Ort und bildeten das Zentrum der Fürsorgeleistungen.

Auf dem Weg zum Provinzialverband – der Landesfürsorgeverband im NS-Staat

Der Landesfürsorgeverband Oldenburg wurde im Rahmen der Fürsorgegesetzgebung der Weimarer Republik gegründet, als Wohlfahrtspolitik zur Staatsaufgabe erklärt wurde. Die Reichsfürsorgepflichtverordnung (RFV) von 1924 schuf erstmals einen einheitlichen Rahmen für die öffentliche Fürsorge im Deutschen Reich. Die Zuständigkeit wurde auf Landes- und Bezirksfürsorgeverbände übertragen, um die bisherige Zersplitterung der Fürsorge zu überwinden.

Die Aufgaben umfassten insbesondere die Versorgung von Kriegsopfern, Sozialrentnern, Minderjährigen und Bedürftigen. Zentrales Prinzip war die Hilfe zur Selbsthilfe, ergänzt durch Leistungen wie Krankenhilfe und Unterstützung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.

Oldenburg, als eines der kleinen Länder im Deutschen Reich, setzte diese Vorgaben durch ein eigenes Landesgesetz um. Aufgrund der besonderen geografischen Struktur mit den Landesteilen Oldenburg, Lübeck und Birkenfeld fungierte der Landesteil Oldenburg selbst als Landesfürsorgeverband.

Die Einführung eines geregelten Finanzausgleichs durch die Reichssteuerreform von 1920 sicherte die finanzielle Grundlage der Fürsorge. Kreise und Städte übernahmen ab 1924 als Bezirksfürsorgeverbände die Verantwortung für die Umsetzung vor Ort und bildeten das Zentrum der Fürsorgeleistungen.

Ende des Nationalsozialismus und Demokratischer Neuaufbau

Am 4. Januar 1946 trat der Landesfürsorgeverband Oldenburg erstmals nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Befreiung vom Nationalsozialismus wieder zusammen. Den Vorsitz übernahm Wilhelm Oltmanns, der während der NS-Zeit aufgrund politischer Differenzen als Vareler Bürgermeister abgesetzt worden war. Seine Ernennung durch Ministerpräsident Theodor Tantzen symbolisierte einen Neuanfang unter demokratischen Vorzeichen. Oltmanns betonte in der Sitzung die breite Zuständigkeit des Verbandes, der mit über 150 Mitarbeitenden Aufgaben wie die Fürsorge für hilfsbedürftige Menschen, Kriegsopfer, Tuberkulosehilfe, Kinderheime und die Geschäftsführung von Fonds und Stiftungen übernahm. Zu den Einrichtungen des Verbands gehörten unter anderem die Oldenburgische Heil- und Pflegeanstalt Wehnen, die Arbeiterkolonie Dauelsberg und das Museumsdorf Cloppenburg.

Trotz der Herausforderungen durch Kriegsfolgen und den Zustrom von Flüchtlingen prägte die Zuversicht den Wiederaufbau. Ministerpräsident Tantzen formulierte 1945:

„Der wirkliche Aufbau kann erst beginnen, wenn die Alliierten Vereinbarungen getroffen haben. […] Auf dem Boden der größten Armut kann neu begonnen werden.““[1]

[1]     NLAOL Dep 71 Best. 270-27 Nr. 30/1.