Der Landesfürsorgeverband Oldenburg wurde im Rahmen der Fürsorgegesetzgebung der Weimarer Republik gegründet, als Wohlfahrtspolitik zur Staatsaufgabe erklärt wurde. Die Reichsfürsorgepflichtverordnung (RFV) von 1924 schuf erstmals einen einheitlichen Rahmen für die öffentliche Fürsorge im Deutschen Reich. Die Zuständigkeit wurde auf Landes- und Bezirksfürsorgeverbände übertragen, um die bisherige Zersplitterung der Fürsorge zu überwinden. Die Aufgaben umfassten insbesondere die Versorgung von Kriegsopfern, Sozialrentnern, Minderjährigen und Bedürftigen. Zentrales Prinzip war die Hilfe zur Selbsthilfe, ergänzt durch Leistungen wie Krankenhilfe und Unterstützung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Oldenburg, als eines der kleinen Länder im Deutschen Reich, setzte diese Vorgaben durch ein eigenes Landesgesetz um. Aufgrund der besonderen geografischen Struktur mit den Landesteilen Oldenburg, Lübeck und Birkenfeld fungierte der Landesteil Oldenburg selbst als Landesfürsorgeverband.
Die Einführung eines geregelten Finanzausgleichs durch die Reichssteuerreform von 1920 sicherte die finanzielle Grundlage der Fürsorge. Kreise und Städte übernahmen ab 1924 als Bezirksfürsorgeverbände die Verantwortung für die Umsetzung vor Ort und bildeten das Zentrum der Fürsorgeleistungen.
Der Landesfürsorgeverband Oldenburg wurde im Rahmen der Fürsorgegesetzgebung der Weimarer Republik gegründet, als Wohlfahrtspolitik zur Staatsaufgabe erklärt wurde. Die Reichsfürsorgepflichtverordnung (RFV) von 1924 schuf erstmals einen einheitlichen Rahmen für die öffentliche Fürsorge im Deutschen Reich. Die Zuständigkeit wurde auf Landes- und Bezirksfürsorgeverbände übertragen, um die bisherige Zersplitterung der Fürsorge zu überwinden.
Die Aufgaben umfassten insbesondere die Versorgung von Kriegsopfern, Sozialrentnern, Minderjährigen und Bedürftigen. Zentrales Prinzip war die Hilfe zur Selbsthilfe, ergänzt durch Leistungen wie Krankenhilfe und Unterstützung zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit.
Oldenburg, als eines der kleinen Länder im Deutschen Reich, setzte diese Vorgaben durch ein eigenes Landesgesetz um. Aufgrund der besonderen geografischen Struktur mit den Landesteilen Oldenburg, Lübeck und Birkenfeld fungierte der Landesteil Oldenburg selbst als Landesfürsorgeverband.
Die Einführung eines geregelten Finanzausgleichs durch die Reichssteuerreform von 1920 sicherte die finanzielle Grundlage der Fürsorge. Kreise und Städte übernahmen ab 1924 als Bezirksfürsorgeverbände die Verantwortung für die Umsetzung vor Ort und bildeten das Zentrum der Fürsorgeleistungen.
Ämter des Landkreises Oldenburg vor und nach 1933 (Kurt Theilen/Hans Carstens: Die Oldenburgische Verwaltungsreform von 1933. Tl. 1. Oldenburg 1934, Karte Nr. 12
Ämter des Landkreises Oldenburg vor und nach 1933 (Kurt Theilen/Hans Carstens: Die Oldenburgische Verwaltungsreform von 1933. Tl. 1. Oldenburg 1934, Karte Nr. 13
Ämter des Landkreises Oldenburg vor und nach 1933 (Kurt Theilen/Hans Carstens: Die Oldenburgische Verwaltungsreform von 1933. Tl. 1. Oldenburg 1934, Karte Nr. 6
Ämter des Landkreises Oldenburg vor und nach 1933 (Kurt Theilen/Hans Carstens: Die Oldenburgische Verwaltungsreform von 1933. Tl. 1. Oldenburg 1934, Karte Nr. 7
Am 4. Januar 1946 trat der Landesfürsorgeverband Oldenburg erstmals nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Befreiung vom Nationalsozialismus wieder zusammen. Den Vorsitz übernahm Wilhelm Oltmanns, der während der NS-Zeit aufgrund politischer Differenzen als Vareler Bürgermeister abgesetzt worden war. Seine Ernennung durch Ministerpräsident Theodor Tantzen symbolisierte einen Neuanfang unter demokratischen Vorzeichen. Oltmanns betonte in der Sitzung die breite Zuständigkeit des Verbandes, der mit über 150 Mitarbeitenden Aufgaben wie die Fürsorge für hilfsbedürftige Menschen, Kriegsopfer, Tuberkulosehilfe, Kinderheime und die Geschäftsführung von Fonds und Stiftungen übernahm. Zu den Einrichtungen des Verbands gehörten unter anderem die Oldenburgische Heil- und Pflegeanstalt Wehnen, die Arbeiterkolonie Dauelsberg und das Museumsdorf Cloppenburg.
Trotz der Herausforderungen durch Kriegsfolgen und den Zustrom von Flüchtlingen prägte die Zuversicht den Wiederaufbau. Ministerpräsident Tantzen formulierte 1945:
„Der wirkliche Aufbau kann erst beginnen, wenn die Alliierten Vereinbarungen getroffen haben. […] Auf dem Boden der größten Armut kann neu begonnen werden.““[1]
[1] NLAOL Dep 71 Best. 270-27 Nr. 30/1.
GERTRUDENHEIM OLDENBURG
GUT DAUELSBERG
GUT SANNUM
KREISALTENHEIM WILDESHAUSEN
PFLEGEHEIM BLOHERFELDE
PFLEGEHEIM DES OLDENBURGISCHEN GENERALFONDS
PFLEGEHEIM HAUS CHRISTA
SENIORENRESIDENZ HUNDSMÜHLEN
SOLANDIS
SOPHIENSTIFT JEVER
TAGESPFLEGE SOPHIENSTIFT JEVER
TAGESSTÄTTE DELTA UND CAFÉ DELTISSIMA
WAISENSTIFT VAREL – HEILPÄDAGOGISCHE JUGENDHILFE
WOHNGEMEINSCHAFTEN HEIDLOGE
WOHNHEIM BLOHERFELDE
WOHNHEIM FICHTENSTRASSE
WOHNHEIM FRIEDENSTRASSE
DAS WOHNHEIM SANDE
WOHN- UND PFLEGEHEIM SANDERBUSCH