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SGB IX “Eingliederungshilfe”

Eingliederungshilfe: Wohnen und Betreuung nach SGB IX

Der Wohnbereich „Leuchtturm“, Eingliederungshilfe nach SGB IX, besteht aus einem stationären Bereich mit 20 Plätzen, einem Wohntrainingsbereich mit zwei Plätzen und, inmitten der Ortschaft Stollhamm, einer Außenwohngruppe mit fünf Plätzen.

Die Vision des Lebens auf dem Wohnbereich „Leuchtturm“ ist es, Bewohnerinnen und Bewohner zu befähigen, über den stationären Bereich, die Wohntrainingsbereiche und die Außenwohngruppe, Kompetenzen für das Leben in weiterführende niedrigschwellige Wohnformen zu erwerben und zu festigen.

Regelmäßige Visiten eines Allgemeinmediziners sowie eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie gewährleisten die medizinische Versorgung. Weitere Fachärzte in der Region stehen bei Bedarf zur Verfügung.