Der Oldenburgische Generalfonds ging aus fünf kleineren Stiftungen hervor, die der Oldenburger Herzog Peter Friedrich Ludwig am 1. August 1786 zusammenführte.
Heute verfolgt er den Zweck, geistig und psychisch behinderte Menschen im stiftungseigenen Heim in Oldenburg, Friesenstraße 27a, zu fördern und zu pflegen. Zum Bestand zählt auch das 2002 vom Landkreis Oldenburg gekaufte Kreisaltenheim Wildeshausen. Förderungsfähig sind daneben Heime im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes sowie Einrichtungen der Jugendbildung und der Kinder- und Jugendhilfe.
Neben dem Heimbetrieb wird das Stiftungsaufkommen in Form von Einzelbeihilfen an Bedürftige verteilt. Ebenso ist möglich eine Förderung der Betreuung behinderter Menschen. Vorrang sollen hierbei kulturelle Zwecke haben. Ein Teil des Stiftungsertrages kann nachrangig auch für andere wohltätige Zwecke ausgegeben werden.
Entstehung
Einzelheiten zur geschichtlichen Entwicklung des Oldenburgischen Generalfonds stehen im Oldenburgischen Hof- und Staatshandbuch von 1856 und im Oldenburgischen Gesetzblatt Nr. 133 vom 27. Juni 1938. Danach setzt sich der Oldenburgische Generalfonds zusammen aus dem
- Generalfonds für die ehemaligen Kreise Vechta und Cloppenburg,
- Generalfonds für das vormalige Amt Wildeshausen,
- Generalfonds für den Bezirk des Amtes Jever,
- Neuen Generalfonds,
- Beihülfsfonds der Ersparungskasse,
- Oldenburgischen Fonds der Militärunterstützungskasse und
- dem Generalfonds der älteren Landesteile.
Der Generalfonds der älteren Landesteile ist in Folge der Armenverordnung durch Herzog Peter Friedrich Ludwig vom 1. August 1786 aus der Vereinigung dieser fünf bis dahin getrennt verwalteten Fonds entstanden:
- der Armenfonds St. Gertruden, gestiftet 1581 vom Grafen Johann VII. von Oldenburg und Delmenhorst (zum Zwecke, 16 armen Leuten Wohnung und Unterhalt zu gewähren),
- der Elternlose-Kinder-Fonds, gestiftet 1614 vom Grafen Anton Günther („zum besseren Unterhalt armer Witwen und elternloser Kinder“),
- der Schüttesche Fonds aus dem Jahre 1762 („für die Armen“),
- der Wardenburgische Fonds, durch testamentarische Verfügung des Kanzlisten Wardenburg aus Oldenburg vom 19. April 1722 zum Unterhalt, bzw. zur Unterstützung Bedürftiger, namentlich Kranker, Gebrechlicher und Schwermütiger und
- der Büssingsche Fonds, gestiftet von der Generalsuperintendantin Büssing, geborene Lange aus Oldenburg für Witwen, Waisen und arme Kinder, vorzugsweise aber der armen Verwandten der Stifterin und armer Priester, Witwen und Waisen.
Stiftungsvermögen
Zum Stiftungsvermögen zählt neben den beiden Heimen ein Vermögen von rund 15,56 Millionen Euro. Dieses Vermögen besteht aus Erbbaugrundstücken hauptsächlich in Oldenburg, aus Stückländereien sowie Barvermögen.
Sondervermögen Behrens
Der Stifter hat bestimmt, dass die Stiftungserträge dem Evangelischen Krankenhaus zufließen sollen.
Entstehung
Der am 14. September 1980 verstorbene Landwirt Karl Adolf Behrens vermachte seine Hofstelle dem Oldenburgischen Generalfonds als Zustiftung. Da eine Verpachtung als landwirtschaftlicher Betrieb unrentabel gewesen wäre, wurde das Hausgrundstück 1982 verkauft, die verbliebenen Flächen von 18,7 Hektar wurden verpachtet. Der Erlös ist sicher und zinsbringend angelegt. Die Stiftungserträge fließen dem Evangelischen Krankenhaus Oldenburg zu.
Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen beträgt derzeit rund 165.000 €. Es besteht aus Stückländereien sowie Barvermögen.
Zustiftung Gisela Schumann
Mit Grundstücksübertragungsvertrag vom 19. Dezember 2000 hat Frau Gisela Schumann ein in Oldenburg gelegenes Hausgrundstück auf die Stiftung Oldenburgischer Generalfonds übertragen.
Die Stifterin hat bestimmt, dass das Hausgrundstück auf Dauer als entgeltlicher Wohnraum für geistig und/oder mehrfachbehinderte Menschen zur Verfügung gestellt wird. Nach einer Modernisierung und Erweiterung bietet das Haus fünf Menschen mit einer Behinderung Platz.