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Stiftung Kloster Blankenburg

Nach der aktuellen Stiftungssatzung betreibt und unterstützt die Stiftung Einrichtungen für geistig, seelisch oder körperlich behinderte Menschen, aber auch Einzelpersonen. Vorrangig ist weiterhin der Heimbereich.

Nach der aktuellen Stiftungssatzung betreibt die Stiftung Einrichtungen für geistig, seelisch oder körperlich behinderte Menschen und verwendet die Erträge, um solche zu fördern. Ferner werden Einzelpersonen mit wesentlicher geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung unterstützt. Vorrangig ist wie in der Vergangenheit der Heimbereich.

Entstehung

Im Jahre 1632 übertrug Graf Anton Günther das Klostergut auf einen Fonds, damit es Armen und Bedürftigen als Armen- und Waisenhaus dienen konnte. In den folgenden Jahrhunderten wurde das Kloster für verschiedene Zwecke genutzt, zuletzt als Krankenhaus bzw. Pflegeheim.

Aus wirtschaftlichen Gründen musste die Anlage 1989 verkauft werden. Der Erlös für die Liegenschaft in Blankenburg wurde im großen Teil in zwei neue Heime für Menschen mit seelischer Behinderung und eine Tagesstätte investiert. Der Wille des Stifters wird damit unverändert erfüllt.

Stiftungsvermögen

Das Stiftungsvermögen besteht aus den drei Heimen Sophienstift Jever, Wohnheim Fichtenstraße, Wohnheim Sande sowie der Tagesstätte Delta. Hinzu kommt ein Vermögen außerhalb der Heimverwaltung von rund 5,87 Millionen Euro, das sich aus einer Hofstelle, Stückländereien sowie Barvermögen zusammensetzt.

Stiftungsverwaltung

Joachim Gruben

T (0441) 218 95 – 751

F (0441) 218 95 – 752

joachim.gruben@bvo.de

Ihre Unterstützung

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