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1974 – 1990

1980: Das Pflegeheim des Oldenburgischen Generalfonds

In einer Zeit, in der Pläne die Zukunft formten, erhob sich das „Pflegeheim Oldenburgischer Generalfonds“ als Antwort auf die räumlichen Herausforderungen im Bereich der Eingliederungshilfe. Ein Ort, der nicht nur Räume, sondern auch einfühlsame Zuwendung bietet – ein bisschen wie der warme Händedruck einer langjährigen Freundin. Die Wohngruppen, die sich in Einzel- oder Doppelzimmern aufteilen, schaffen eine Atmosphäre der Gemeinschaft, unterstützt durch die offenen Türen zum benachbarten Gertrudenheim. Hier wird Teilhabe großgeschrieben – die Teilhabe an Angeboten, die das Wohlbefinden fördern, die Tagesstruktur festigen und die Kontakte knüpfen, als wäre jeder Tag eine Feier.

1980: Das Pflegeheim Haus Christa

Das Pflegeheim Haus Christa in Stollhamm in der Wesermarsch, ursprünglich eine landwirtschaftliche Berufsschule, wurde 1971 von Fritz und Christa Kehrer in ein Altenpflegeheim umgewandelt und nach Frau Kehrer benannt. Seit 1980 ist das Pflegeheim in Trägerschaft des Bezirksverbandes Oldenburg. Heute bietet das Haus Christa „Hilfe zur Pflege“ (SGB XI) und Eingliederungshilfe (SGB XII) für erwachsene Frauen und Männer mit psychischen Beeinträchtigungen. Die Aufnahme erfordert eine fachärztliche psychiatrische Diagnose. Vielfältige Angebote wie Ergotherapie, eine strukturierte Tagesgestaltung, Arbeitsmöglichkeiten innerhalb der Einrichtung oder in Kooperation mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) fördern die individuelle Entwicklung und Integration.

1982: Das Pflegeheim Bloherfelde

Das Pflegeheim Bloherfelde blickt auf eine lange Geschichte zurück: Der Standort Schramperweg 108 diente ab 1884 zunächst als Armenhaus, später als Waisen- und Kinderheim. Seit 1974 wird das Haus als Pflegeeinrichtung für seelisch behinderte Menschen genutzt und ist seit 1982 als Fachpflegeeinrichtung Psychiatrie qualifiziert.

Nach einer umfassenden Sanierung (2017–2022) entspricht das Pflegeheim Bloherfelde modernen energetischen, technischen und brandschutztechnischen Standards. Neben einem Neubau für eine Wäscherei wurde ein weiterer Wohnbereich für Bewohnende fertiggestellt.

Heute bietet das Pflegeheim Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen ein Zuhause, geprägt von individueller Pflege, persönlicher Betreuung und einem Leben in Gemeinschaft. Rückzugsmöglichkeiten und die einfühlsame Haltung des Teams tragen entscheidend zum Wohlbefinden bei und schaffen eine Atmosphäre, in der sich die Bewohnenden zuhause fühlen können.

1986: Das Waisenstift Varel

Das Waisenstift Varel zählt zu den ältesten Einrichtungen seiner Art in Deutschland und ist das einzige in Europa, das bis heute als heilpädagogische Einrichtung besteht. Gegründet 1677 durch Anton I. von Aldenburg, basiert es auf dessen Stifterwillen, Gott und seinem Vater Anton Günther von Oldenburg Dankbarkeit zu zeigen. Seit 1687 wird die Einrichtung ununterbrochen von einer Stiftung getragen, die 1986 unter das Dach des Bezirksverbandes Oldenburg (BVO) kam. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude aus dem Jahr 1671 zeugt von der langen Geschichte der Stiftung und ist ein Kulturerbe von nationalem Rang.

Heute bietet das Waisenstift Varel umfassende pädagogische Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien – von ambulanter Unterstützung über teilstationäre bis hin zu vollstationären Angeboten. Die staatlich anerkannte Von-Aldenburg-Schule mit Schwerpunkt auf emotionaler und sozialer Entwicklung gehört ebenfalls zur Einrichtung. Das Waisenstift fördert Vielfalt und respektiert die individuellen Facetten jedes Menschen. Die Unterstützung ist ressourcen- und bedarfsorientiert, getragen von einem transparenten und wertschätzenden Umgang. Eine aktive Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen sowie ein enger Austausch mit allen Beteiligten stehen dabei im Mittelpunkt.

1986: Die Zentrale Pflegesatzstelle

Die Zentrale Pflegesatzstelle (ZPS) wurde im Jahre 1986 zur Unterstützung ihrer Verbandsmitglieder beim Abschluss von Leistungs-, Prüfungs- und Entgeltvereinbarungen im Bereich der Altenhilfe gemäß SGB XI und SGB XII eingerichtet. Die Zentrale Pflegesatzstelle arbeitet im Auftrage ihrer Mitglieder und ist zuständig für die Prüfung, Auswertung, Beurteilung von Leistungs- und Entgeltanträgen und berät diese umfassend in wirtschaftlichen Fragen. 1995 wurde die Zentrale Pflegesatzstelle für den Bereich Jugendhilfe SGB VIII und im Jahre 2020 um die Zentrale Pflegesatzstelle Eingliederungshilfe SGB IX für unter 18-Jährige erweitert. Die Leistungen werden gemäß Vereinbarung auch für andere Landkreise und kreisfreie Städte erbracht. Die Kosten der Zentralen Pflegesatzstelle werden gemäß Vertrag von den Mitgliedern erstattet.