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Stiftungen

Wer mit Geld helfend oder unterstützend tätig sein will, kann es spenden oder stiften.
Eine Stiftung wird dabei grundsätzlich auf ewige Dauer für den Zweck errichtet, den der Stifter bzw. die Stifterin für besonders wichtig erachtet. Dies zeigen in besonderer Weise die beiden ältesten Stiftungen des BVO: 

Die Stiftung Kloster Blankenburg gegründet 1632 und das Waisenstift Varel aus dem Jahr 1677.

Beide erfüllen seit über 300 Jahren den Stiftungszweck. 
In die Stiftung wird ein Vermögen eingebracht, dass grundsätzlich nicht angetastet wird. Nur die Erträge des Vermögens fließen dem Zweck der Stiftung zu. Damit lebt der Stiftungsgedanke in alle Zeit weiter.

Die meist jüngeren Stiftungen stammen von Privatpersonen und werden bereits zu Lebzeiten der Stifter errichtet, die so das Wirken der Stiftung noch aktiv begleiten und mitgestalten können. Häufig stellen diese Stifter einen Teil ihres Vermögens zur Verfügung und setzen ihre Stiftung testamentarisch als Erben ein. Damit können sie zu Lebzeiten über ihr Vermögen bis zum Tode frei verfügen und haben gleichzeitig „alles geregelt“.

In unserer Liste finden Sie die Stiftungen, die vom Bezirksverband Oldenburg verwaltet werden.