Das Gertrudenheim bietet Wohnmöglichkeiten für Frauen und Männer mit geistiger Behinderung. Wegen des unterschiedlichen Hilfebedarfs und verschiedener Bedürfnisse, stehen differenzierte Wohnmöglichkeiten zur Verfügung. Die Wurzeln der Stiftung Gertrudenheim liegen im Mai 1887. Mit Satzung vom 2. Juli 1991 erhielt die Stiftung den auch heute noch gültigen Namen „Gertrudenheim Oldenburg“. Der Name knüpft an die heilige Gertrud von Nivelles/Belgien an, die von 626 bis 659 lebte. Sie war die Tochter Pippins des Älteren und Äbtissin des Klosters von Nivelles. Sie ist die Schutzpatronin der Reisenden, Pilger, Fremden, Armen, Kranken und Siechen.
Heute gehören zwei weitere Einrichtungen zur Stiftung, Gut Sannum und das Wohnheim Sandkrug.
Der Zweck der Stiftung liegt in der Betreuung geistig und mehrfachbehinderter Menschen in den stiftungseigenen Einrichtungen.
Entstehung
Am 5. Mai 1887 wurde mit Bekanntmachung Nr.126 des Staatsministeriums der unter dem Namen „Idioten-Anstalt bei Oldenburg“ errichteten milden Stiftung die Rechte einer juristischen Person verliehen. Offiziell trug die Anstalt in den ersten 25 Jahren ihres Bestehens diesen Namen, der aber ab der Jahrhundertwende Anstoß erregte.

Ankauf von Gut Sannum
Die Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen unterhielt in Sannum bei Huntlosen eine Tuberkulosenheilstätte, die Ende der 50er-Jahre nicht mehr weiter benötigt wurde. Weil es an Plätzen für die Betreuung hochgradig geistig behinderter Kinder und Jugendlicher fehlte, wurde die Anlage „Gut Sannum“ mit damals rd. 90 ha landwirtschaftlicher Fläche für die Stiftung Gertrudenheim gekauft. Gut Sannum wurde von Anfang an als organisatorisch und wirtschaftlich selbständige Einrichtung geführt.


Wohnheim in Sandkrug
Im Jahr 1999 wurde zudem in Hatten-Sandkrug in der Bahnhofsallee 11 ein Grundstück gekauft und in der Folgezeit mit einem Wohnheim für 30 Behinderte, die in einer Werkstatt für Behinderte arbeiten, bebaut.

Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen bilden die Heime in Oldenburg, Sannum und Sandkrug.