Der heutige Bezirksverband Oldenburg hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einer modernen, effizienten Verwaltungseinheit entwickelt. Vorläufer war der Landesfürsorgeverband Oldenburg, der am 7. Juli 1924 als Sonderbehörde der staatlichen Verwaltung gegründet wurde. Ihm lag das Oldenburgische Ausführungsgesetz zur Fürsorgepflichtverordnung (Oldenburgisches Gesetzblatt Seite 431 ff) zugrunde. Im Jahre 1933 erfolgte per Gesetz eine Umwandlung in einen kommunalen Verband als Körperschaft des öffentlichen Rechts. 1937 wurde die Stiftungsverwaltung übertragen. Sie lag ursprünglich bei der Großherzoglichen Kommission für die Verwaltung der Fonds und milden Stiftungen. Mit dem Gesetz vom 16. Januar 1939 (Nds. GVBl. Sb.II S.150) wurde der Landesfürsorgeverband Oldenburg verpflichtet, eine Versorgungskasse als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu errichten. 1974 erhielt der Verband schließlich die heutige Bezeichnung Bezirksverband Oldenburg.
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