… aktiv beteiligt und motiviert, sich auch für ihre Bedürfnisse und Ziele einzusetzen.
Ursprünglich bedeutet ‚Partizipation‘, das aus dem Lateinischen stammt, nicht mehr und nicht weniger als ‚teilnehmen, Anteil haben‘. Die heutige Verwendung des Begriffs in der Fachsprache beinhaltet mehr: nämlich mitwirken, mitgestalten, mitbestimmen. Das Waisenstift Varel fördert aktiv eine Mitgestaltung und Mitbestimmung durch die Kinder und Jugendlichen (§8 SGB VIII). Die Beteiligung wird, unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Fähigkeiten, in alltäglichen Abläufen, pädagogisch-therapeutischen und schulischen Maßnahmen umgesetzt. Der professionelle pädagogische Umgang mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen erfordert, dass sich Kinder und Erwachsene mit ihnen auseinandersetzen. Denn wer seine Rechte und Möglichkeiten nicht kennt, kann sie nur schwer wahrnehmen. Die Mitbestimmung und Selbstverwaltung wird über konkrete Entwicklungsmöglichkeiten gefördert.
Die Mädchen und Jungen haben jederzeit Zugangsrecht zur Einrichtungsleitung, pädagogischen Leitung, zu den Kinderschutzbeauftragten innerhalb der Einrichtung, Jugendamt, Eltern oder anderen für sie wichtige Vertrauenspersonen. Außerdem werden sie über entsprechende Nottelefone und Beratungsstellen immer wieder neu informiert. Alle Betreuten haben das Recht, ungestört das Gruppentelefon zu benutzen.